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In mehreren Mitgliedstaaten werden Berichte über technische Unterwegskontrollen elektronisch erstellt. In solchen Fällen sollte dem Fahrzeugführer eine Kopie des Berichts über die technische Unterwegskontrolle übergeben werden. Alle bei technischen Unterwegskontrollen gesammelten Daten und Informationen sollten in eine gemeinsame Datenbank des betreffenden Mitgliedstaats überführt werden, damit die Daten einfacher verarbeitet und die entsprechenden Informationen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand übermittelt werden können.
Für jede durchgeführte anfängliche technische Unterwegskontrolle werden der zuständigen Behörde die folgenden Angaben übermittelt:
Nach jeder Prüfung sollte eine Prüfbescheinigung erteilt werden. Darin sollten u. a. Angaben zum Fahrzeug und die Ergebnisse der Prüfung enthalten sein. Die…
Die Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sind von entscheidender Bedeutung, um zu einem unionsweit stärker…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollten fahrzeugbezogene Informationen in…
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Kontrollbehörden sollten in Berichten über anfängliche technische Unterwegskontrollen, auch von in Drittländern…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die wichtigsten Daten übermitteln, damit relevante, aktuelle Informationen über die Programmdurchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.