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Die Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sind von entscheidender Bedeutung, um zu einem unionsweit stärker harmonisierten System von technischen Unterwegskontrollen zu gelangen. Infolgedessen sollten die Mitgliedstaaten, falls möglich auch bei operativen Maßnahmen, enger zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte die regelmäßige Durchführung von untereinander abgestimmten technischen Unterwegskontrollen umfassen.
Technische Unterwegskontrollen sind ein entscheidendes Element, um während der gesamten Nutzungsdauer eines Nutzfahrzeugs ein beständig hohes Niveau der…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Technische Unterwegskontrollen sollten aus einer anfänglichen und, falls angezeigt, gründlichere Kontrollen bestehen. In beiden Fällen sollten die relevanten…
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist notwendig, um die Verfahren der Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch sowie die…
In mehreren Mitgliedstaaten werden Berichte über technische Unterwegskontrollen elektronisch erstellt. In solchen Fällen sollte dem Fahrzeugführer eine Kopie…
Die Mitgliedstaaten führen regelmäßig jährlich untereinander abgestimmte Unterwegskontrollen durch. Die Mitgliedstaaten können diese Maßnahmen mit den Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.