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Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und Kontrolltätigkeiten zu sorgen und zu einer besseren Koordinierung der Kontrolltätigkeiten zwischen den zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten beizutragen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollte durch abgestimmte Kontrollen, gemeinsame Ausbildungsprojekte, elektronischen…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Da die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und die Beachtung der…
Sind mehrere Mitgliedstaaten von einem Umweltschaden betroffen oder wahrscheinlich betroffen, so arbeiten diese Mitgliedstaaten zusammen — einschließlich in…
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und Drittländern ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass IUU-Fischerei ordnungsgemäß…
Da für eine Zusammenarbeit und Koordinierung Maßnahmen auf internationaler Ebene unerlässlich sind, sollte diese Richtlinie die Kohärenz der Beiträge der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.