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Sofern nach einzelstaatlichem Recht zulässig, sollten die Einlagensicherungssysteme ferner über eine reine Entschädigungsfunktion hinausgehen und die verfügbaren Finanzmittel zur Verhinderung des Ausfalls eines Kreditinstituts heranziehen können, um so die Kosten für die Entschädigung der Einleger und andere negative Auswirkungen zu vermeiden. Diese Maßnahmen sollten jedoch innerhalb eines eindeutig festgelegten Rahmens durchgeführt werden und in jedem Fall mit den Bestimmungen über staatliche Beihilfen in Einklang stehen. Die Einlagensicherungssysteme sollten unter anderem über geeignete Mechanismen und Verfahren für die Auswahl und Durchführung solcher Maßnahmen und für die Überwachung der damit verbundenen Risiken verfügen. Die Durchführung solcher Maßnahmen sollte für das Kreditinstitut mit Auflagen verbunden sein, die mindestens eine strengere Risikoüberwachung und weitergehende Prüfungsrechte des Einlagensicherungssystems beinhalten. Die Kosten der ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung des Ausfalls eines Kreditinstituts sollten nicht über den Kosten liegen, die zur Erfüllung des gesetzlichen oder vertraglichen Mandats des jeweiligen Einlagensicherungssystems in Bezug auf den Schutz der gedeckten Einlagen des Kreditinstituts oder aber des Instituts selbst erforderlich sind.
Die Mitgliedstaaten können den Einlagensicherungssystemen gestatten, die verfügbaren Finanzmittel für alternative Maßnahmen zu verwenden, um den Ausfall eines…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Diese Richtlinie trägt sowohl unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit als auch unter dem Aspekt des freien Dienstleistungsverkehrs im…
Ein Einlagensicherungssystem in einem Mitgliedstaat, in dem ein Kreditinstitut Zweigstellen errichtet hat, sollte die Einleger im Namen des…
Es ist erforderlich, die Verfahren für die Finanzierung von Einlagensicherungssystemen zu harmonisieren. Einerseits sollten die Kosten dieser Finanzierung…
Die verfügbaren Finanzmittel von Einlagensicherungssystemen müssen einer bestimmten Zielausstattung entsprechen, und es müssen Sonderbeiträge erhoben werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.