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Die Einlagensicherungssysteme sollten auch in der Form eines institutsbezogenen Sicherungssystems ausgestaltet sein können. Die zuständigen Behörden können institutsbezogene Sicherungssysteme als Einlagensicherungssysteme anerkennen, wenn sie alle in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Kriterien erfüllen.
Ein institutsbezogenes Sicherungssystem kann auf Antrag von der Bundesanstalt als Einlagensicherungssystem anerkannt werden, wenn das System
das Sicherungssystem über geeignete Mechanismen und Verfahren für die Auswahl und Durchführung solcher Maßnahmen und für die Überwachung der damit verbundenen…
das Statut oder die Satzung sowie die vertraglichen Grundlagen des institutsbezogenen Sicherungssystems;
Ein vertragliches System nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b dieser Richtlinie kann als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden, wenn es den…
Jedes Kreditinstitut sollte Teil eines gemäß dieser Richtlinie anerkannten Einlagensicherungssystems sein, um auf diese Weise ein hohes Verbraucherschutzniveau…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.