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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Schutz von Einlagen, die aus bestimmten Transaktionen resultieren oder bestimmten sozialen oder anderen Zwecken dienen, für einen vorgegebenen Zeitraum über den Betrag von 100 000 EUR liegt. Die Mitgliedstaaten sollten eine vorläufige Höchstdeckungssumme für solche Einlagen festlegen und dabei der Bedeutung des Einlegerschutzes und den Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. In allen diesen Fällen sollten die Bestimmungen über staatliche Beihilfen eingehalten werden.
Zusätzlich zu Absatz 1 gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die folgenden Einlagen für eine Dauer von mindestens drei und höchstens 12 Monaten nach…
Zum einen sollte die mit dieser Richtlinie festgesetzte Deckungssumme so festgelegt werden, dass im Interesse sowohl des Verbraucherschutzes als auch der…
Die Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat eine feste Deckungssumme von 100 000 EUR eingeführt, was einige Mitgliedstaaten in die…
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Versicherungsschutz zumindest für bestimmte Mindestdeckungssummen zu gewährleisten, ist ein wichtiger Aspekt für den…
Bestimmte Einleger sollten von der Einlagensicherung ausgenommen werden, insbesondere staatliche Stellen oder andere Finanzinstitute. Ihre im Vergleich zu allen…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.