Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Unverfallbarkeitsbedingungen sollten nicht anderen Bedingungen für den Erwerb eines Anspruchs auf Zahlung einer Rente gleichgestellt werden, die nach nationalem Recht oder nach den Regeln bestimmter Zusatzrentensysteme, insbesondere beitragsorientierter Systeme, in Bezug auf die Auszahlungsphase festgelegt sind. Beispielsweise stellt der Zeitraum der aktiven Zugehörigkeit zu einem System, den ein Anwärter nach dem Erwerb des Anspruchs auf eine Zusatzrente erreichen muss, um die Rente in Form einer Leibrente oder einer Kapitalauszahlung beantragen zu können, keine Unverfallbarkeitsfrist dar.
„Unverfallbarkeitsfrist“ die Dauer der aktiven Zugehörigkeit zu einem System, die nach nationalem Recht oder den Regeln eines Zusatzrentensystems erforderlich…
Gilt eine Unverfallbarkeitsfrist oder eine Wartezeit oder beides, so überschreitet deren Gesamtdauer für ausscheidende Arbeitnehmer unter keinen Umständen drei…
Die Tatsache, dass in einigen Zusatzrentensystemen Rentenansprüche verfallen können, wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers endet, bevor dieser…
Diese Richtlinie sollte nur auf die Zusatzrentensysteme Anwendung finden, für die Ansprüche bestehen, die sich aus einem Beschäftigungsverhältnis ergeben und…
Ausscheidende Arbeitnehmer sollten das Recht haben, ihre unverfallbaren Rentenanwartschaften als ruhende Rentenanwartschaften in dem Zusatzrentensystem, in dem…
Die Mitgliedstaaten können den Zusatzrentensystemen die Möglichkeit einräumen, unverfallbare Rentenanwartschaften eines ausscheidenden Arbeitnehmers nicht zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.