Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass ausscheidende Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat abwandern, dies ihren Zusatzrentensystemen entsprechend mitteilen.
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Möglichkeit einräumen, abweichende Regelungen in Tarifverträge aufzunehmen, sofern diese Regelungen keinen…
Die Mitgliedstaaten können den Zusatzrentensystemen die Möglichkeit einräumen, unverfallbare Rentenanwartschaften eines ausscheidenden Arbeitnehmers nicht zu…
Die Mitgliedstaaten sollten berücksichtigen, dass die Rentenanwartschaften von Arbeitnehmern, die befristet in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden,…
Ausscheidende Arbeitnehmer sollten das Recht haben, ihre unverfallbaren Rentenanwartschaften als ruhende Rentenanwartschaften in dem Zusatzrentensystem, in dem…
In Bezug auf den Erwerb von Zusatzrentenanwartschaften von Arbeitnehmern, auf die Wahrung von Zusatzrentenansprüchen ausscheidender Arbeitnehmer sowie auf das…
Im Einklang mit den nationalen Bestimmungen zur Verwaltung der Zusatzrentensysteme können die Mitgliedstaaten die Sozialpartner auf deren gemeinsames Verlangen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.