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Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards sollten zur Schaffung eines einheitlichen Regelwerks für das Recht der Finanzdienstleistungen beitragen, was auch vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2009 bekräftigt wurde. Da bestimmte in Gesetzgebungsakten der Union enthaltene Anforderungen nicht in vollem Umfang harmonisiert wurden, sollten — auch im Sinne des Vorsorgeprinzips in der Finanzaufsicht — technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zur Weiterentwicklung, Spezifizierung oder Festlegung der Bedingungen für die Anwendung dieser Anforderungen nicht verhindern, dass Mitgliedstaaten zusätzliche Informationen verlangen oder strengere Anforderungen vorschreiben. Deshalb sollten technische Regulierungs- und Durchführungsstandards es den Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen ermöglichen, in denen die entsprechenden Gesetzgebungsakte einen solchen Ermessensspielraum vorsehen, zusätzliche Informationen zu verlangen oder strengere Anforderungen zu stellen.
Verbindliche technische Standards sind ein Beitrag zu einem einheitlichen europäischen Regelwerk der Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen, wie es der…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Zur Festlegung harmonisierter technischer Regulierungsstandards für Finanzdienstleistungen und um sicherzustellen, dass mittels eines einheitlichen Regelwerks…
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten eine konsistente Harmonisierung und unionsweit einen angemessenen Schutz von Einlegern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.