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Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Richtlinie sind die Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines ersten Maßnahmenpakets zur Durchführung der Rahmenbestimmungen der Richtlinie 2009/138/EG und die entsprechenden Konsultationen bereits weit fortgeschritten. Damit diese Maßnahmen frühzeitig zum Abschluss gebracht werden können, sollte es der Kommission während eines Übergangszeitraums erlaubt sein, die in dieser Richtlinie vorgesehenen technischen Regulierungsstandards nach dem für delegierte Rechtsakte geltenden Verfahren zu erlassen. Alle Änderungen dieser delegierten Rechtsakte und alle nach Ablauf des Übergangszeitraums zur Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG vorgesehenen technischen Regulierungsstandards sollten gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 erlassen werden.
Bis zum 24. Mai 2016 folgt die Kommission, wenn sie die technischen Regulierungsstandards nach Artikel 50, 58, 75, 86, 92, 97, 111, 135, 143, 244, 245, 248 und…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 144 in Bezug auf das frühere in den Absätzen 1 und 2 genannte Datum delegierte Rechtsakte zur…
Bis zum 24. Mai 2016 folgt die Kommission, wenn sie die technischen Regulierungsstandards nach Artikel 50, 58, 75, 86, 92, 97, 111, 135, 143, 244, 245, 248 und…
In Bereichen, in denen die Kommission derzeit durch die Richtlinie 2009/138/EG ermächtigt wird, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, sofern es sich bei diesen…
Die Kommission sollte — soweit in dieser Richtlinie festgelegt — von der EBA entwickelte Entwürfe technischer Regulierungsstandards im Wege delegierter…
Um einen reibungslosen Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 eingeführten Regelung auf die Regelung der vorliegenden Verordnung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.