Erwägungsgrund 50 32009L0138
In einigen Mitgliedstaaten ist es gängige Praxis, dass Versicherungsunternehmen Lebensversicherungsprodukte anbieten, bei denen die Versicherungsnehmer und die Anspruchsberechtigten zum Risikokapital des Unternehmens beitragen im Austausch für den gesamten Ertrag oder einen Teil des Ertrags aus den Beiträgen. Diese akkumulierten Gewinne stellen die Überschussfonds dar, die der juristischen Person gehören, in der sie erwirtschaftet werden.