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Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden vor. Ist eine nationale Aufsichtsbehörde in den in Rechtsakten der Union gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegten Bereichen, in denen die einschlägigen Gesetzgebungsakte der Union eine Zusammenarbeit, Koordinierung oder gemeinsame Beschlussfassung der nationalen Aufsichtsbehörden von mehr als einem Mitgliedstaat vorschreiben, nicht mit der Vorgehensweise oder dem Inhalt einer Maßnahme einer anderen nationalen Aufsichtsbehörde oder mit deren Verzicht auf Maßnahmen einverstanden, sollte die zuständige ESA auf Ersuchen einer der betroffenen nationalen Aufsichtsbehörden den Behörden dabei helfen können, innerhalb der von der ESA gesetzten Frist, die allen in den einschlägigen Gesetzgebungsakten gesetzten Fristen sowie der Dringlichkeit und Komplexität der Meinungsverschiedenheit Rechnung trägt, eine Einigung zu erzielen. Sollte die Meinungsverschiedenheit fortbestehen, sollte die ESA die Angelegenheit beilegen können.
Die Verordnungen zur Errichtung des ESFS sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen nationalen Behörden vor. Ist…
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 verlangen, dass in den sektoralen Gesetzgebungsakten festzulegen ist, in welchen…
Gemäß den Verordnungen zur Schaffung der ESA sind die Fälle, in denen der Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen…
Die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sieht für…
Die zuständigen Behörden stellen dem Gemeinsamen Ausschuss gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 beziehungsweise…
In dieser Richtlinie sollten deshalb Sachverhalte benannt werden, bei denen unter Umständen eine verfahrens- oder materiell-rechtliche Frage der Einhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.