Erwägungsgrund 55 32011L0061
Die Kommission wird ersucht, die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zu prüfen, die Informations- und Offenlegungspflichten abzuändern, die im Falle der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen oder Emittenten gemäß dieser Richtlinie allgemein und unabhängig von der Art des Anlegers gelten.