Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 verlangen, dass in den sektoralen Gesetzgebungsakten festzulegen ist, in welchen Fällen der Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden angewandt werden kann. In dieser Richtlinie sollte eine erste Reihe solcher Fälle für den Versicherungs- und Rückversicherungssektor definiert werden — unbeschadet der Möglichkeit, künftig noch weitere Fälle zu berücksichtigen. Diese Richtlinie sollte nicht dem entgegenstehen, dass die ESA aufgrund anderer Befugnisse tätig werden oder andere in den Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 genannte Aufgaben wahrnehmen, einschließlich einer nicht bindenden Vermittlung oder einer Mitwirkung an einer kohärenten, effizienten und wirksamen Anwendung des Unionsrechts. Darüber hinaus müssen in Bereichen, in denen das einschlägige Recht bereits eine Form nicht bindender Vermittlung vorsieht oder in denen für gemeinsame Entscheidungen einer oder mehrerer nationaler Aufsichtsbehörden Fristen bestehen, Änderungen vorgenommen werden, um für die gemeinsame Beschlussfassung Klarheit und geringstmögliche Störung zu gewährleisten, aber auch sicherzustellen, dass die ESA erforderlichenfalls zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten in der Lage sind. Das bindende Verfahren für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zielt auf die Lösung von Situationen ab, in denen die nationalen Aufsichtsbehörden verfahrens- oder materiell-rechtliche Fragen hinsichtlich der Einhaltung des Unionsrechts nicht untereinander klären können.
Die Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den…
Gemäß den Verordnungen zur Schaffung der ESA sind die Fälle, in denen der Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen…
Die Verordnungen zur Errichtung des ESFS sehen einen Mechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen nationalen Behörden vor. Ist…
Die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sieht für…
In dieser Richtlinie sollten deshalb Sachverhalte benannt werden, bei denen unter Umständen eine verfahrens- oder materiell-rechtliche Frage der Einhaltung des…
Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden in dem durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010, die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, die Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.