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Bestimmte gemäß Artikel 202 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geschaffene Durchführungsbefugnisse sollten durch geeignete Bestimmungen gemäß Artikel 290 AEUV ersetzt werden.
Damit der im AEUV vorgesehene neue Rechtsrahmen seine volle Wirkung entfalten kann, müssen die Durchführungsbefugnisse im Sinne von Artikel 202 des Vertrags zur…
Damit der im AEUV vorgesehene neue Rahmen seine volle Wirkung entfalten kann, ist es notwendig, die Durchführungsbefugnisse im Sinne des Artikels 202 des…
Um die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 an die Artikel 290 und 291 AEUV anzupassen, sollten die der Kommission durch diese Verordnung übertragenen…
Infolge des Inkrafttretens des AEUV müssen die Befugnisse, die der Kommission nach den Richtlinien 2009/28/EG und 98/70/EG übertragen wurden, an die Artikel 290…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sollten die der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 übertragenen Befugnisse an die Artikel 290…
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon sind die mit der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 auf die Kommission übertragenen Befugnisse an die Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.