Erwägungsgrund 31 32010L0073Die Richtlinien 2003/71/EG und 2004/109/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32010L0046RICHTLINIE DER KOMMISSION 2010/46/EU vom 2. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 10 32013L0064RICHTLINIE 2013/64/EU DES RATES vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 91/271/EWG und 1999/74/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2006/7/EG, 2006/25/EG und 2011/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union
Die Richtlinien 91/271/EWG, 1999/74/EG, 2000/60/EG, 2006/7/EG, 2006/25/EG und 2011/24/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32013L0014Die Richtlinien 2003/41/EG, 2009/65/EG und 2011/61/EU sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 31 32013L0050Die Richtlinien 2004/109/EG, 2003/71/EG und 2007/14/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32009L0097RICHTLINIE 2009/97/EG DER KOMMISSION vom 3. August 2009 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.