Erwägungsgrund 1 32014L0051
Die Finanzkrise von 2007 und 2008 hat erhebliche Schwachstellen bei der Finanzaufsicht sowohl in Einzelfällen als auch hinsichtlich des Finanzsystems als Ganzem offenbart. Die Aufsichtsmodelle auf nationaler Ebene konnten mit der Globalisierung des Finanzsektors und mit der Realität der Integration und Verknüpfung der europäischen Finanzmärkte mit vielen grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten nicht Schritt halten. Die Krise förderte Mängel bei der Zusammenarbeit, bei der Koordinierung und bei der kohärenten Anwendung des Unionsrechts sowie einen Mangel an Vertrauen zwischen den zuständigen nationalen Behörden zutage.