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Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2009 mit dem Titel „Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ hat der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 30. November 2009 aufgefordert zu gewährleisten, dass bei der Durchführung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Initiativen der Union die Belange der Katastrophenverhütung und des Katastrophenmanagements und der am 22. Januar 2005 verabschiedete UN-Hyogo-Rahmenaktionsplan 2005–2015, in dem auf die Notwendigkeit von Verfahren zur Bewertung von Katastrophenrisiken bei Infrastrukturgroßprojekten hingewiesen wird, berücksichtigt werden.
Angesichts des im Jahr 1999 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) verabschiedeten Internationalen Aktionsplans für…
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
Es wurden Gespräche über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 aufgenommen: aufbauend auf der Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel…
Die Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 2004 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der…
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 2. und 3. Juni 2005 einen Aktionsplan des Rates und der Kommission angenommen, mit dem das Haager Programm in konkrete…
Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass förderfähige Staaten die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um Naturkatastrophen zu verhindern und ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.