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Den Mitgliedstaaten stehen verschiedene Möglichkeiten offen, die Richtlinie 2011/92/EU umzusetzen, was die Aufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung in nationale Verfahren angeht. Demzufolge können die Bestandteile dieser nationalen Verfahren unterschiedlich sein. Daher kann die begründete Schlussfolgerung, mit der die zuständige Behörde ihre Prüfung der Umweltverträglichkeit des Projekts abschließt, Teil eines integrierten Genehmigungsverfahrens sein oder in eine andere verbindliche Entscheidung einfließen, die für die Erfüllung der Ziele dieser Richtlinie erforderlich ist.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann in den Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden Verfahren zur Genehmigung der Projekte durchgeführt werden oder, falls…
Es ist angebracht, ein Verfahren vorzusehen, damit der Projektträger von den zuständigen Behörden eine Stellungnahme zu Inhalt und Umfang der Angaben erhalten…
Die Auswahlkriterien in Anhang III der Richtlinie 2011/92/EU, die von den Mitgliedstaaten heranzuziehen sind, um zu bestimmen, welche Projekte wegen ihrer…
Mit der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten harmonisiert,…
Die Richtlinie 2011/92/EU muss geändert werden, um die Qualität des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erhöhen, das Verfahren an die Grundsätze der…
Es sollte eine Harmonisierung der Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden, insbesondere hinsichtlich der Art der zu prüfenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.