Erwägungsgrund 11 32014L0053
Obwohl Empfänger selbst keine funktechnischen Störungen verursachen, kommt den Empfangsfähigkeiten eine immer größere Bedeutung für die effiziente Nutzung von Funkfrequenzen durch größere Störfestigkeit der Empfänger gegen funktechnische Störungen und unerwünschte Signale gemäß den einschlägigen grundlegenden Anforderungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu.