Erwägungsgrund 7 32019R1009
Ein EU-Düngeprodukt verfügt möglicherweise über mehr als eine der Funktionen, die in den Produktfunktionskategorien dieser Verordnung beschrieben sind. Wird nur eine dieser Funktionen angegeben, so sollte es ausreichen, dass das EU-Düngeprodukt die Anforderungen der Produktfunktionskategorie erfüllt, in der diese angegebene Funktion beschrieben wird. Wird hingegen mehr als eine dieser Funktionen angegeben, so sollte das EU-Düngeprodukt als eine Mischung von zwei oder mehr Komponenten-EU-Düngeprodukten betrachtet und für jedes Komponenten-EU-Düngeprodukt die Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf seine Funktion vorgeschrieben werden. Für diese Mischungen sollte daher eine spezifische Produktfunktionskategorie vorgesehen werden.