Erwägungsgrund 40 32014L0053
Damit die Wirtschaftsakteure und die zuständigen Behörden die Konformität der auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen mit den grundlegenden Anforderungen nachweisen bzw. sicherstellen können, müssen Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen werden. Im Beschluss Nr. 768/2008/EG werden Module für Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, deren Strenge nach Maßgabe der damit verbundenen Höhe des Risikos und des geforderten Schutzniveaus abgestuft ist. Im Sinne eines einheitlichen Vorgehens in allen Sektoren und zur Verhinderung des Rückgriffs auf Ad-hoc-Varianten sollten die Konformitätsbewertungsverfahren unter diesen Modulen ausgewählt werden.