Erwägungsgrund 42 32014L0053
Um für einen wirksamen Zugang zu Informationen für Marktüberwachungszwecke zu sorgen, sollten die für die Ermittlung aller geltenden Rechtsakte der Union erforderlichen Informationen in einer einzigen EU-Konformitätserklärung enthalten sein. Um den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure zu verringern, kann diese einzige EU-Konformitätserklärung in Unterlagen enthalten sein, die aus den einschlägigen einzelnen Konformitätserklärungen bestehen.