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Die Bereitstellung von Informationen zur Äquivalenz geregelter Funkschnittstellen und ihren Nutzungsbedingungen trägt dazu bei, Schranken für den Zugang von Funkanlagen zum Binnenmarkt abzubauen. Die Kommission sollte daher die Äquivalenz zwischen geregelten Funkschnittstellen bewerten und festlegen und entsprechende Informationen in Form von Funkanlagenklassen verfügbar machen.
Funkschnittstellen, die vollständig und ohne Abweichungen von Entscheidungen der Kommission über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen, die nach Maßgabe…
„Funkanlagenklasse“ eine Klassenbezeichnung für bestimmte Kategorien von Funkanlagen, die im Sinne dieser Richtlinie als vergleichbar gelten, und zur Vorgabe…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von…
Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht werden, die Verwendung…
Damit keine unnötigen Hemmnisse für den Handel mit Funkanlagen auf dem Binnenmarkt errichtet werden, sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 98/34/EG…
Um dem Bedarf in den Bereichen Interoperabilität, Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre der Nutzer und Teilnehmer, Schutz vor Betrug, Zugang zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.