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Gemäß der Entscheidung 2007/344/EG der Kommission müssen die Mitgliedstaaten das vom Europäischen Büro für Kommunikationsangelegenheiten (European Communications Office, ECO) eingerichtete ECO-Frequenzinformationssystem (ECO Frequency Information System, EFIS) nutzen, um der Öffentlichkeit über das Internet vergleichbare Informationen zur Nutzung der Funkfrequenzbereiche in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Hersteller können vor dem Inverkehrbringen von Funkanlagen dem EFIS Frequenzinformationen für sämtliche Mitgliedstaaten entnehmen und dadurch bewerten, ob und unter welchen Bedingungen derartige Funkanlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten verwendet werden können. Es ist daher nicht notwendig, in diese Richtlinie zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen, etwa eine vorherige Mitteilung, mit der die Hersteller über die Nutzungsbedingungen für Funkanlagen informiert werden könnten, die in nicht harmonisierten Frequenzbändern betrieben werden.
Die Mitgliedstaaten gestatten die Inbetriebnahme und Nutzung von Funkanlagen, wenn die Funkanlagen bei korrekter Installation und Wartung sowie bei…
Damit keine unnötigen Hemmnisse für den Handel mit Funkanlagen auf dem Binnenmarkt errichtet werden, sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 98/34/EG…
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht werden, die Verwendung…
Gemäß der Richtlinie 90/544/EWG waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 31. Dezember 1992 im Frequenzband 169,4 bis 169,8 MHz vier Kanäle für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.