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Der Schutz vor Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit würde bereits gestärkt, wenn es in allen Mitgliedstaaten leistungsfähige Stellen mit angemessenen Fachkenntnissen gäbe, die für die Förderung der Gleichstellung, die Untersuchung der sich im Einzelfall für Arbeitnehmer der Union und ihre Familienangehörigen stellenden Probleme, die Suche nach Lösungen und die Bereitstellung konkreter Hilfen für diese, zuständig sind. Zu den Zuständigkeiten dieser Stellen sollte unter anderem gehören, dass sie Arbeitnehmern der Union und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und/oder anderweitig Unsterstützung leisten, wie die Bereitstellung rechtlicher Beratung über die Anwendung der einschlägigen Regelungen der Union und der nationalen Regelungen auf sie, Informationen über die Beschwerdeverfahren sowie Hilfe beim Schutz der Rechte von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen. Dazu könnte auch Unterstützung in Gerichtsverfahren gehören.
Der Schutz von selbständigen Erwerbstätigen und deren Ehepartnern und — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartnern von…
unabhängige Erhebungen und Analysen über ungerechtfertigte Einschränkungen und Behinderungen des Freizügigkeitsrechts oder die Diskriminierung aus Gründen der…
Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sollte verstärkt werden, indem in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen vorgesehen werden, die…
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass sich die Zuständigkeiten der in Artikel 4 dieser Richtlinie genannten Stellen für die Förderung, Analyse, Überwachung…
Um zu gewährleisten, dass das materielle Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ordnungsgemäß angewendet wird, und um seine Einhaltung zu…
Dabei sollte Arbeitnehmern der Union und ihren Familienangehörigen, die aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert oder in deren Recht auf Freizügigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.