Erwägungsgrund 7 32014L0054
In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 mit dem Titel „Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ vom 27. Oktober 2010 hat die Kommission festgestellt, dass die divergierende und fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts zum Recht auf Freizügigkeit eines der größten Hindernisse ist, mit denen die Bürger der Union konfrontiert sind, wenn sie die ihnen aufgrund des Unionsrechts zustehenden Rechte wirksam wahrnehmen wollen. Dementsprechend hat die Kommission ihre Absicht bekundet, bewährte Praktiken zu fördern, die Bevölkerung besser über die EU-Regelungen aufzuklären und den EU-Bürgern Informationen über ihre Freizügigkeitsrechte an die Hand zu geben, um Unionsbürgern und ihren Familienmitgliedern aus Drittstaaten durch strikte Durchsetzung der EU-Regelungen, einschließlich derer zum Diskriminierungsverbot, die Freizügigkeit zu erleichtern (Aktion 15 des Berichts über die Unionsbürgerschaft 2010). Außerdem hat die Kommission in ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 mit dem Titel „Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU“ darauf hingewiesen, dass die Verwaltungshürden beseitigt und die Verfahren für Unionsbürger, die in anderen Mitgliedstaaten leben, arbeiten oder dorthin reisen, vereinfacht werden müssen.