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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Synergien mit vorhandenen Informations- und Unterstützungsinstrumenten auf Unionsebene gefördert werden und zu diesem Zweck gewährleisten, dass bereits existierende oder neu geschaffene Stellen eng mit den vorhandenen Informations- und Unterstützungsdiensten, etwa mit dem Portal „Ihr Europa“, SOLVIT, dem Netz „Enterprise Europe Network“, den einheitlichen Kontaktstellen und EURES, gegebenenfalls auch mit den grenzüberschreitenden Eures-Partnerschaften, zusammenarbeiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die existierenden oder neu geschaffenen Stellen die vorhandenen Informations- und Unterstützungsdienste auf Unionsebene…
Die Mitgliedstaaten sollten die Zusammenarbeit zwischen den Stellen, die nach dieser Richtlinie benannt wurden, und den bestehenden Informations- und…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten eng zusammenarbeiten und sich untereinander und mit der Union, insbesondere der Kommission und dem EAD, im Geiste der…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass eine Stelle oder mehrere dieser Stellen als Kontaktstellen fungieren und dass diese zusammenarbeiten und mit…
In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Informationen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.