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Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, wie Unionsbürger wie beispielsweise Arbeitnehmer, Studenten und Studenten, die kürzlich ihr Hochschulstudium absolviert haben, sowie Arbeitgeber, Sozialpartner und andere Beteiligte leicht zugängliche sachdienliche Informationen über die Bestimmungen dieser Richtlinie und der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 sowie darüber erhalten können, welche Stellen gemäß dieser Richtlinie benannt wurden und welcher Rechtsbehelf und welcher Rechtsschutz zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Informationen in mehr als einer Amtssprache der Union zur Verfügung zu stellen, wobei sie die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen sollten. Dies sollte die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sprachenregelung nicht berühren. Die betreffenden Informationen könnten im Rahmen individueller Beratungsgespräche zur Verfügung gestellt werden und sollten auch über das Portal „Ihr Europa“ und EURES leicht zugänglich sein.
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß Artikel 3…
Die Mitgliedstaaten stellen in mehr als einer der Amtssprachen der Organe der Union Informationen zu den Freizügigkeitsrechten von Arbeitnehmern bereit, die das…
Nach Möglichkeit sollten Informationen, die die Kommission bereits im Rahmen des bestehenden Unionsrechts oder freiwilliger Vereinbarungen, — wie zum Beispiel…
Zu den größten Schwierigkeiten, denen Bürger gegenüberstehen, die an einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat interessiert sind, gehören die Komplexität…
Damit die Bürger und Unternehmen in der Union ihr Recht auf Freizügigkeit im Binnenmarkt ausüben können, sollte die Union spezifische, nichtdiskriminierende…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.