Erwägungsgrund 10 32018R1724
Mit einer Reihe von Rechtsakten der Union sollten Lösungen angeboten werden, indem einzige Anlaufstellen pro Wirtschaftszweig -einschließlich der in der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen einheitlichen Ansprechpartner — geschaffen wurden, die Online-Informationen, Hilfsdienste und Zugang zu einschlägigen Verfahren für die Erbringung von Dienstleistungen anbieten, sowie Produktinfostellen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurden, und Produktinformationsstellen für das Bauwesen, die mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden, die Zugang zu produktspezifischen technischen Vorschriften bieten, und nationale Beratungszentren für berufliche Qualifikationen zur Unterstützung von Fachkräften, die grenzüberschreitend tätig werden, die mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurden. Außerdem wurden Netze eingerichtet wie z. B. das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren, um das Wissen über Verbraucherrechte in der Union zu fördern und bei der Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Käufen zu helfen, die in anderen Mitgliedstaaten im Netzwerk auf Reisen oder im Internet getätigt wurden. Überdies zielt das in der Empfehlung der Kommission 2013/461/EU genannte SOLVIT darauf ab, schnelle, wirksame und informelle Lösungen für Einzelpersonen und Unternehmen zu finden, wenn ihnen ihre Rechte im Rahmen des Binnenmarkts von Behörden verwehrt werden. Schließlich wurden mehrere Informationsportale wie „Ihr Europa“ für den Binnenmarkt und das E-Justice-Portal für den Justizbereich eingerichtet, um Nutzer über die Unions- und nationale Vorschriften zu informieren.