Erwägungsgrund 11 32018R1724
Da sich diese Rechtsakte der Union auf einzelne Wirtschaftszweige beziehen, sind die Bereitstellung von Online-Informationen und Hilfs- und Problemlösungsdiensten sowie die Online-Verfahren für Bürger und Unternehmen nach wie vor sehr fragmentiert. Es bestehen Diskrepanzen bei der Verfügbarkeit von Online-Informationen und -Verfahren, die Dienste weisen Qualitätsmängel auf, und es fehlt an Bewusstsein für diese Informationen und Hilfs- und Problemlösungsdienste. Außerdem ist es für grenzüberschreitende Nutzer schwierig, die Dienste zu finden und Zugang zu ihnen zu erhalten.