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Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 20. April 2012 auf die Aufsplitterung des Marktes aufgrund nationaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung hingewiesen, die erheblichen Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung herausgestellt und die Bedeutung von Rechtssicherheit, einem klaren technischen Umfeld und offenen und interoperablen Problemlösungen zur elektronischen Rechnungsstellung hervorgehoben, die auf gemeinsamen gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsprozessen und technischen Normen basieren sollten. Aus diesen Gründen sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, die elektronische Rechnungsstellung bis 2016 bei allen öffentlichen Aufträgen vorzuschreiben.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Juni 2012 und vom 24. Oktober 2013 erklärt, dass insbesondere Maßnahmen als vorrangig…
Durch die Gewährleistung der semantischen Interoperabilität und die Verbesserung der Rechtssicherheit wird diese Richtlinie die Nutzung der elektronischen…
Damit auch kleine und mittlere Unternehmen von der elektronischen Rechnungsstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge profitieren können, sollte die…
Die Verwendung elektronischer Rechnungstellung sollte den Steuerverwaltungen ermöglichen, ihre Kontrollen durchzuführen. Um ein reibungsloses Funktionieren des…
In seinen Schlussfolgerungen vom 24.-25. März und vom 23. Oktober 2011 hat der Europäische Rat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, bis Ende 2012…
Die Normung der elektronische Rechnungsstellung ergänzt auch die Bemühungen um eine Förderung der Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe, die sich in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.