Erwägungsgrund 5 32025L0516
Um die Automatisierung des Meldeverfahrens sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Steuerverwaltungen zu erleichtern, sollten die den Steuerverwaltungen zu meldenden Umsätze elektronisch dokumentiert werden. Die elektronische Rechnungsstellung sollte künftig Standard sein. Dennoch sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, andere Arten der Rechnungsstellung für inländische Lieferungen oder Dienstleistungen zu gestatten.