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Da die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber sowohl elektronische Rechnungen, die anderen Normen als der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, als auch Papierrechnungen werden akzeptieren dürfen, sofern in den nationalen Rechtsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist, erlegt diese Richtlinie den Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission , keine zusätzlichen Kosten oder Belastungen auf. Darüber hinaus sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten nach Kräften bemühen, die Kosten der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung für ihre Nutzer, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, zu minimieren, um ihre Verbreitung in der gesamten Europäischen Union zu erleichtern.
Damit auch kleine und mittlere Unternehmen von der elektronischen Rechnungsstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge profitieren können, sollte die…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung dieser Richtlinie den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kleinerer öffentlicher Auftraggeber und…
Diese Richtlinie sollte ausschließlich die Rechnungsempfänger, also die öffentlichen Auftraggeber, zentralen Beschaffungsstellen und Auftraggeber, zur…
Nach Ablauf der in dieser Richtlinie festgelegten Umsetzungsfristen sollten öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber verpflichtet sein, elektronische…
In ihrem Auftrag an die zuständige europäische Normungsorganisation sollte die Kommission verlangen, dass die entsprechende europäische Norm für die…
Darüber hinaus sollte die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung auch für die Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen geeignet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.