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Als Teil des Gruppenabwicklungssystems sollten die Behörden gehalten sein, auf juristische Personen, die die Abwicklungsbedingungen erfüllen, das gleiche Instrument anzuwenden. Die Gruppenabwicklungsbehörden sollten befugt sein, auf das Instrument des Brückeninstituts auf Gruppenebene zurückzugreifen (was gegebenenfalls auch Vereinbarungen über die Lastenverteilung umfassen kann), um die Gruppe als Ganzes zu stabilisieren. Eigentumstitel an Tochterunternehmen könnten unter angemessenen Marktbedingungen entweder als Paket oder einzeln auf die Brückenbank übertragen werden, um sie weiter zu veräußern. Darüber hinaus sollte die Gruppenabwicklungsbehörde befugt sein, das Bail-in-Instrument auf der Ebene des Mutterinstituts anzuwenden.
Bei dem Brückeninstitut handelt es sich um eine juristische Person, die alle nachstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt: Die Anwendung des…
Die Erstellung eines Gruppenabwicklungskonzepts sollte eine koordinierte Abwicklung erleichtern, die mit höherer Wahrscheinlichkeit für alle Unternehmen der…
Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden bei der Zuweisung von Verlusten an die Gläubiger in verschiedenen Szenarien über die erforderliche Flexibilität…
Die Abwicklungsbehörden sollten über zusätzliche Befugnisse verfügen, um die Wirksamkeit der Übertragung von Anteilen oder Schuldtiteln bzw. Vermögenswerten,…
Die Abwicklungsbehörden sollten über alle erforderlichen rechtlichen Befugnisse verfügen, die in unterschiedlicher Zusammensetzung bei der Anwendung der…
Der Ausschuss sollte über die konkrete Ausgestaltung des Abwicklungskonzepts entscheiden. Zu den einschlägigen Abwicklungsinstrumenten sollten das Instrument…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.