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Sofern in dieser Richtlinie nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sollten die Abwicklungsinstrumente vor einer Kapitalspritze des öffentlichen Sektors oder einer gleichwertigen außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für ein Institut angewandt werden. Dies sollte jedoch den Rückgriff auf Mittel aus den Einlagensicherungssystemen oder dem Abwicklungsfonds nicht ausschließen, um Verluste auszugleichen, die gedeckte Einleger oder auf Ermessensbasis vom Bail-in ausgeschlossene Gläubiger andernfalls erlitten hätten. In diesem Zusammenhang sollten beim Rückgriff auf außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, den Abwicklungsfonds oder das Einlagensicherungssystem zur Unterstützung der Abwicklung ausfallender Institute die einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen eingehalten werden.
Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Abwicklungsbehörde eine weitere Finanzierung aus alternativen Finanzierungsquellen anstreben, nachdem Alternativ oder…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente bzw. der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse sollten die Abwicklungsbehörden alle geeigneten Maßnahmen treffen, um…
Die Einschränkungen der Anteilseigner- und Gläubigerrechte sollten in Übereinstimmung mit Artikel 52 der Charta erfolgen. Die Abwicklungsinstrumente sollten…
Finanzierungsmechanismen werden zwar auf nationaler Ebene eingerichtet, sie sollten jedoch bei Gruppenabwicklungen nach dem Prinzip der gegenseitigen…
Für den Fall, dass ein Institut ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, sollten die nationalen Abwicklungsbehörden über ein harmonisiertes Mindestpaket an…
Der Abwicklungsrahmen sollte ein rechtzeitiges Eintreten in die Abwicklung vorsehen, d. h. bevor ein Finanzinstitut bilanzmäßig insolvent wird und das gesamte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.