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In Bezug auf die hauptsächlichen Fälschungsdelikte — darunter die missbräuchliche Verwendung von zugelassenen Einrichtungen oder von zugelassenem Material einschließlich der Fälschung von Banknoten und Münzen, die für den Umlauf bestimmt sind, aber noch nicht ausgegeben wurden — sollten auch Anstiftung, Beihilfe und Versuch unter Strafe gestellt werden, falls dies angezeigt ist. Diese Richtlinie sieht nicht vor, dass die Mitgliedstaaten den Versuch der Begehung einer mit einer Fälschungsgerätschaft oder einem Geldbestandteil verbundenen Straftat unter Strafe stellen.
Zum Schutz des Euro und anderer Währungen bedarf es einer gemeinsamen Definition der betreffenden Falschgelddelikte sowie wirksamer, angemessener und…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in den Absätzen 1 und 2 genannten Handlungen auch dann unter Strafe…
Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und die Festlegung von strafrechtlichen Sanktionen auf dem Gebiet der…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Tätigkeiten als „Geldfälschung“: a) betrügerische Fälschung oder Verfälschung von Euro-Banknoten oder -Münzen,…
Die missbräuchliche Verwendung von zulässigen Einrichtungen oder von Material zugelassener Druckereien oder Münzprägestätten zur Herstellung von nicht…
Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.