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Banknoten und Münzen, die noch nicht offiziell von der EZB oder von den nationalen Zentralbanken und Münzprägestätten ausgegeben wurden, sollten ebenfalls unter den Schutz nach dieser Richtlinie fallen. Beispielsweise sollte ein solcher Schutz für Euro-Münzen mit neuen nationalen Seiten und für neue Euro-Banknotenserien bestehen, die noch nicht offiziell in Umlauf gebracht wurden.
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Diese Richtlinie sollte auf den Schutz aller aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen abstellen, unabhängig davon, ob…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von echten Euro-Banknoten als Zahlungsmittel zu ergreifen, umfasst die Befugnis, einheitliche Regeln für den…
Nicht umlauffähige Euro-Banknoten sind unter Berücksichtigung nationaler Bestimmungen einer NZB zu übergeben.
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1338/2001 und (EG) Nr. 1339/2001 des Rates sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.