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Die Sanktionen sollten wirksam und abschreckend sein, aber nicht über das hinausgehen, was für derartige Straftaten verhältnismäßig ist. Auch wenn die vorsätzliche Weitergabe von in gutem Glauben angenommenem Falschgeld nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten mit anderen strafrechtlichen Sanktionen einschließlich Geldstrafen geahndet werden könnte, sollten in den nationalen Gesetzen Freiheitsstrafen als höchstes Strafmaß vorgesehen werden. Droht natürlichen Personen eine Freiheitsstrafe, so wird dies unionsweit eine stark abschreckende Wirkung auf mögliche Straftäter haben.
Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung der…
Für die Straftaten nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten andere wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen als…
Damit die Sanktionen für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten wirksam und abschreckend sind, sollte in dieser Richtlinie ein Mindestniveau für das…
Verstöße gegen die Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette oder die Vorschriften der vorliegenden Verordnung sollten in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen,…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall des Verstoßes gegen die Vorschriften dieser Richtlinie Sanktionen vorsehen und sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall des Verstoßes gegen die nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften Sanktionen vorsehen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.