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Die Mitgliedstaaten sollten in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Bekämpfung der Geldfälschung vorsehen. Diese Sanktionen sollten wirksam, angemessen und abschreckend sein und auch Freiheitsstrafen umfassen. Das in dieser Richtlinie vorgesehene Mindestmaß für das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die in dieser Richtlinie aufgeführten Straftaten sollte zumindest für die schwersten Formen dieser Straftaten gelten.
Die Sanktionen sollten wirksam und abschreckend sein, aber nicht über das hinausgehen, was für derartige Straftaten verhältnismäßig ist. Auch wenn die…
Damit die Sanktionen für die in dieser Richtlinie genannten Straftaten wirksam und abschreckend sind, sollte in dieser Richtlinie ein Mindestniveau für das…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall des Verstoßes gegen die nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften Sanktionen vorsehen und…
Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind.…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln über Sanktionen für Verstöße gegen die gemäß der vorliegenden Richtlinie erlassenen Bestimmungen des nationalen Rechts…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen Rechtsvorschriften des nationalen Rechts, die aufgrund dieser Richtlinie erlassen wurden, Bestimmungen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.