Erwägungsgrund 5 32014L0062
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1338/2001 und (EG) Nr. 1339/2001 des Rates sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung festgelegt worden, die insbesondere darauf abstellen, gefälschte Euro-Banknoten und -Münzen aus dem Verkehr zu ziehen.