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Gemäß den Kennzeichnungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 muss das Vorhandensein von genetisch verändertem Pollen in Honig nicht auf dem Etikett für Honig angegeben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Anteil genetisch veränderter Pollen im Honig beträgt höchstens 0,9 %, und das Vorhandensein solcher Pollen im Honig ist zufällig oder technisch unvermeidbar. Es sei daran erinnert, dass die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorsieht, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen können, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von genetisch veränderten Organismen in Honig zu verhindern.
Diese Richtlinie lässt die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Honig, der genetisch veränderten Pollen…
Zusätzlich zu den nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vorgeschriebenen Angaben muss die Kennzeichnung der in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse folgende…
die Kriterien, um sicherzustellen und zu überprüfen, dass dem Honig, mit Ausnahme von, Backhonig‘ gemäß Anhang I Nummer 3, keine Pollen entzogen werden und dass…
Das Ursprungsland, in dem der Honig erzeugt wurde, ist auf dem Etikett anzugeben. Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Land, so sind die…
Genetisch verändertes Vermehrungsmaterial und genetisch veränderte Pflanzen von Obstarten sollten nicht in Verkehr gebracht und Obstsorten sollten nicht amtlich…
In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „(5) Pollen ist ein natürlicher Bestandteil von Honig und ist nicht als Zutat im Sinne von Artikel 2 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.