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Um zu gewährleisten, dass Kundenaufträge zu den für den Kunden günstigsten Konditionen ausgeführt werden, müssen die Wertpapierfirmen wirksam zur „bestmöglichen Ausführung“ verpflichtet werden. Diese Verpflichtung gelten, wenn eine Firma dem Kunden gegenüber vertraglich oder im Rahmen eines Vermittlungsgeschäfts verpflichtet sind.
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, ihrer in Artikel 19 Absatz 1 festgelegten Pflicht nachzukommen, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden…
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss in der Lage sein, einem Kunden auf Anfrage darzulegen, dass sein Auftrag entsprechend den Ausführungsgrundsätzen…
Eine Wertpapierfirma erfüllt ihre Verpflichtungen aus Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2004/39/EG, alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um das bestmögliche…
Die Mitgliedstaaten schreiben Wertpapierfirmen vor, ihren Kunden gegenüber auf deren Anfragen nachzuweisen, dass sie deren Aufträge im Einklang mit der…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Wertpapierfirmen, die zur Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden berechtigt sind, Verfahren und Systeme…
Führt eine Wertpapierfirma einen Auftrag nach ausdrücklichen Weisungen des Kunden aus, sollte dies so verstanden werden, dass sie ihrer Pflicht zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.