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Im Hinblick auf eine bessere und einheitlichere Anwendung der Richtlinie 96/71/EG und eine bessere Verwaltungszusammenarbeit ist es angezeigt, ein System für den elektronischen Informationsaustausch vorzusehen; die zuständigen Behörden sollten soweit wie möglich das IMI nutzen. Dies sollte jedoch nicht der Anwendung bestehender und künftiger bilateraler Vereinbarungen oder Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit und die gegenseitige Amtshilfe entgegenstehen.
Um einen raschen und sicheren grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten und die Amtshilfe zu erleichtern, sollte diese Verordnung einen…
Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf…
Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf…
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf der Verwaltungsebene sollte verstärkt werden, um eine wirksamere und einheitlichere Anwendung dieser Richtlinie zu…
Diese Verordnung sollte die Vorschriften für die Nutzung des IMI zum Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit festlegen, die unter anderem den Informationsaustausch…
Um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Verwaltungszusammenarbeit und einen effizienten Austausch von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.