Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Den entsandten Arbeitnehmern sollte das Recht zustehen, von dem Aufnahmemitgliedstaat allgemeine Informationen über das auf sie anwendbare nationale Recht und die auf sie anwendbaren nationalen Gepflogenheiten zu erhalten.
Erwägungsgrund 21 32014L0067Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen