Erwägungsgrund 1 32014L0085
In Bezug auf die Sicherheit in Tunneln innerhalb der Union wurden, auch aufgrund der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, erhebliche Verbesserungen erzielt. Um die vollständige Wirksamkeit dieser Verbesserungen sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Fahrer die Grundsätze für sicheres Fahren in Tunneln kennen und verstehen und sie in ihrem Verhalten im Straßenverkehr anwenden können. Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung in der Richtlinie 91/439/EWG des Rates wurden daher durch die Richtlinie 2008/65/EG der Kommission entsprechend geändert. Ebenso sollten diese Anforderungen in der Richtlinie 2006/126/EG (Neufassung) geändert werden.