Erwägungsgrund 2 32014L0085
Seit der Verabschiedung der Richtlinie 2006/126/EG haben die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Krankheitsbilder, die sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, zugenommen, insbesondere was die Ermittlung der damit verbundenen Risiken für die Straßenverkehrssicherheit und die Wirksamkeit der Behandlung zur Vermeidung dieser Risiken betrifft. Zahlreiche seit kurzem verfügbare Studien und Forschungsarbeiten bestätigen, dass die obstruktive Schlafapnoe einen der größten Risikofaktoren für Kraftfahrzeugunfälle darstellt. Daher sollte dieses Krankheitsbild im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Führerschein nicht länger ignoriert werden.