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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Umsetzung von maritimer Raumplanung und integriertem Küstenzonenmanagement unterstützt und erleichtert. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu denen der Europäische Meeres- und Fischereifonds zählt, bieten sich Möglichkeiten, die Umsetzung dieser Richtlinie im Zeitraum 2014-2020 zu unterstützen.
Die maritime Raumplanung wird unter anderem zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung…
Die maritime Raumplanung unterstützt und erleichtert die Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im…
Die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds enthält die Vorschriften für die gemeinschaftlichen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 und die Schlussfolgerungen des Rates, die Entschließungen des Europäischen Parlaments und die des Ausschusses der Regionen…
Das integrierte Küstenzonenmanagement ist ein Bestandteil der integrierten Meerespolitik der EU, die vom Europäischen Rat in Lissabon am 13. und 14. Dezember…
Durch maritime Raumplanung wird zur wirksamen Koordinierung der maritimen Tätigkeiten und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenressourcen beigetragen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.