Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Präambel des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (im Folgenden „SRÜ“) von 1982 heißt es, dass die Probleme der Nutzung des Meeresraums eng miteinander verzahnt sind und als Ganzes betrachtet werden müssen. Mit der Planung des Meeresraums wird die Erfüllung der Pflichten und die Ausübung der Rechte gemäß dem SRÜ logisch weiterentwickelt und strukturiert und ein praktisches Instrument geschaffen, um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen.
Innerhalb der integrierten Meerespolitik der Union sieht dieser Rahmen vor, dass die Mitgliedstaaten eine maritime Raumplanung ausarbeiten und umsetzen, mit dem…
Um Kohärenz und Rechtsklarheit sicherzustellen, sollte der geografische Anwendungsbereich für die maritime Raumplanung im Einklang mit den bestehenden…
Um eine nachhaltige Koexistenz der Nutzungsarten und gegebenenfalls die zweckmäßige Aufteilung der jeweiligen Nutzung des Meeresraums zu fördern, sollte ein…
Die Europäische Union hat das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) mit dem Beschluss 98/392/EG des Rates in Bezug auf die durch das SRÜ…
Durch maritime Raumplanung wird zur wirksamen Koordinierung der maritimen Tätigkeiten und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenressourcen beigetragen,…
Artikel 2 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (nachstehend „SRÜ“ genannt) berechtigt Küstenstaaten, die Ursachen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.