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Es muss klargestellt werden, dass ein OGAW eine einzige Verwahrstelle bestellen sollte, die die Vermögenswerte des OGAW generell überwacht. Durch die Forderung einer einzigen Verwahrstelle sollte gewährleistet sein, dass die Verwahrstelle einen Überblick über sämtliche Vermögenswerte des OGAW hat und sowohl Fondsmanager als auch Anleger sich an eine einzige Anlaufstelle richten können, falls Probleme im Zusammenhang mit der Verwahrung der Vermögenswerte oder der Ausübung der Kontrollfunktionen auftreten. Die Verwahrung von Vermögenswerten umfasst im Falle, dass Vermögenswerte aufgrund ihrer Art nicht verwahrt werden können, auch die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse sowie die Führung von Aufzeichnungen über diese Vermögenswerte.
Die Verwahrstelle übermittelt der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft regelmäßig eine umfassende Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte des…
Für einen OGAW verwahrte Vermögenswerte sollten getrennt vom Eigenvermögen der Verwahrstelle geführt und jederzeit als Eigentum des betreffenden OGAW…
Um das erforderliche Maß an Harmonisierung der einschlägigen regulatorischen Anforderungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten ergänzende…
Die Verwahrstelle sollte für die ordnungsgemäße Überwachung der Cashflows des OGAW zuständig sein und insbesondere sicherstellen, dass Gelder der Anleger und…
Um unabhängig von der Rechtsform des OGAW in allen Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Konzept für die Wahrnehmung der Pflichten der Verwahrstellen…
Ergänzend zur bestehenden Pflicht zur Verwahrung von Vermögenswerten eines OGAW sollte bei Vermögenswerten zwischen verwahrfähigen Vermögenswerten und nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.